Willkommen auf der Seite der Anwaltskanzlei FISCHER Rechtsanwälte in Nürnberg.
Die Kanzlei ist auf das Rechtsgebiet des Strafrechts spezialisiert.
Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht betreut Rechtsanwalt Fischer und sein Team bundesweit Mandanten unter anderem im Allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Rechtsanwalt Fischer besitzt darüber hinaus den Fachanwaltstitel für Strafrecht als Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung. Beste Voraussetzungen also, damit Sie keinen unnötigen Risiken ausgesetzt sind: Gerade strafrechtliche Anschuldigungen können rasch massive Konsequenzen für das eigene Leben entwickeln – von der empfindlichen Geldstrafe bis zur mehrjährigen Haft.
Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch
Sollten Sie ein Problem oder Fragen im Bereich Strafrecht haben, so vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. In diesem ersten persönlichen Gespräch, das gerne auch telefonisch geführt wird, können Sie Ihre Angelegenheit ausführlich schildern. Dieses erste Gespräch ist für sie völlig unverbindlich und kostenlos. Alternativ können Sie für eine erste Kontaktaufnahme auch die Online-Anfrage nutzen.
Alles weitere gerne gleich am Telefon: Sie erreichen uns unter 0911 – 2425 2080 oder über unser Kontaktformular.
Fischer Rechtsanwälte
Gleißbühlstraße 10
90402 Nürnberg
0911 / 242 520 80
0911 / 2425 2081
info@strafrecht-nbg.de
Rechtsanwalt Fischer ist in Nürnberg als Strafverteidiger tätig und übernimmt Mandate auf allen Gebieten des Strafrechts
Aktuelle Urteile und Neuigkeiten
BGH: Aufgezeichnete Telefonate zwischen Verteidigern und Beschuldigten sind sofort zu löschen
Auch das bei einem ersten Anbahnungsgespräch geführte Telefonat zwischen Beschuldigten und Verteidiger muss sofort gelöscht und darf auch nicht verwertet werden. Ein Beschuldigter, der Kontakt mit einem Rechtsanwalt sucht, muss sich darauf […]
Hier weiterlesen »BGH zur Strafbarkeit beim Überlassen eines Joints
Raucherrunde ist keine Abgabe von Betäubungsmitteln Wie ist die Strafbarkeit eines über 21-jährigen Angeklagten zu beurteilten, der Jugendlichen in seiner Wohnung einen Joint mit Tabak-Marihuana-Gemisch zum gemeinsamen sofortigen Konsum zur Verfügung stellt? […]
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