Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Termine und Anfragen

Für die rechtliche Praxis besitzt das Betäubungsmittelstrafrecht eine hohe Relevanz.

Unerlaubte Substanzen geraten durch Handel in den Verkehr oder werden für den Eigenbedarf verwendet. Nicht immer ist eingedenk der Dosierungen und Inhaltsstoffe aber erkennbar, ob bereits eine Straftat des Konsumenten vorliegt. In diesen Fällen kann daher lediglich ein kompetenter Anwalt seinen Mandanten vor einer drohenden Ahndung bewahren.

Was ist ein Betäubungsmittel?

Cannabis, Heroin, Crystal Meth oder Kokain sind nur einige der bekanntesten Vertreter verbotener Drogen. Die Anlage zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) enthält jedoch eine enorme Vielzahl von strafrechtlich relevanten Substanzen, deren bloßer Besitz bereits grundsätzlich strafbar ist.

Auf die Menge kommt es an

Es gibt nur wenige Bereiche im Strafrecht, die eine Betrachtung des Falls bis ins kleinste Detail der vermeintlichen Tat nötig machen – teils bis in den Bereich des Milligramms hinein. Denn wie schwer Besitz, Erwerb und Handel von Betäubungsmitteln strafbar ist, hängt grundsätzlich von der Menge des Wirkstoffs ab – jener Materie also, die für die Rauschzustände im menschlichen Körper zuständig ist.

Besitz, Konsum und Erwerb

Allerdings führt nicht jeder Besitz von Drogen pauschal zu einer strafrechtlichen Sanktion. Der Besitz sogenannter weiche Drogen kann in geringen Mengen auch zur Einstellung des Verfahrens führen. Andere Betäubungsmittel (insbesondere „harte“ Drogen) führen häufig zu nicht unerheblichen Strafen. Je nach Qualifikation des Tatbestandes drohen hier auch langjährige Freiheitsstrafen.

Daher ist die Betreuung eines in dieser Materie profunden Verteidigers alternativlos.