Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht
Auch Jugendliche begehen Straftaten. Mag für die Eltern die Gewissheit, dass auch das eigene Kind hierzu fähig ist, zunächst häufig ein tiefer Schock sein, so gilt es jetzt möglichst unverzüglich die strafrechtliche Betreuung des Falles zu planen. Je professioneller dabei vorgegangen wird, desto eher können negative Auswirkungen für die Zukunft vermieden werden.
Kleine Fehler – große Folgen
Insbesondere Jugendliche erlauben sich oft strafrechtlich relevante Taten, deren Reichweite sie nicht abschätzen können. Sei es die Mutprobe in der Clique, sei es das persönliche Übertreten akzeptierter Grenzen: Zumeist wird nicht über die Konsequenzen des eigenen Handelns nachgedacht. Gerade in diesen Situationen ist es aber wichtig einen Anwalt mit der Verteidigung zu betrauen, der sich im Jugendstrafrecht bestens auskennt. Nur er ist in der Lage, jeden Fall mit der nötigen Erfahrung zu behandeln und dafür zu sorgen, dass dem Jugendlichen der weitere Lebensweg durch einen einmal begangenen Fehler nicht verbaut wird.
Besonderheiten im Jugendstrafrecht
Auch wenn eine Verurteilung drohen würde lassen sich im Jugendstrafrecht im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht häufig mildere Sanktionsmöglichkeiten finden, welche dem Alter und der Lebenssituation des Jugendlichen besser entsprechen, da das Jugendstrafrecht in erster Linie auf den Erziehungsgedanken mit Verwarnungen, Weisungen und Auflagen (z.B: zu leistende Arbeitsstunden) setzt. Erst in letzter Konsequenz kommen als freiheitsenthziehende Maßnahmen der Arrest oder die Jugendstrafe zur Anwendung.
Betreuung und Vertrauen
Neben dem rechtlichen Aspekt der Tätigkeit kommt dem Anwalt im Jugendstrafrecht stets auch eine besondere Aufgabe zu. In einem Strafverfahren sieht sich der Jugendliche durch Polizei, Staatsanwalt und Gericht mit einem geradezu einschüchternden Gegenüber konfrontiert. Ein Verteidiger sollte daher schon zum Ausgleich als Partner an der Seite des Jugendlichen stehen. Im Vordergrund steht dabei nicht alleine die Betreuung im Rahmen der Verteidigung, sondern ebenso das Aufzeigen von Hilfemöglichkeiten für den weiteren Lebensweg.
Hinweis:
Auch für jugendliche Beschuldigte gilt: unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen bis Rücksprache mit einem in Jugendstrafsachen erfahrenen Anwalt gehalten wurde. Beachten Sie, dass auch Aussagen gegenüber der Jugendgerichtshilfe im Prozess gegen Sie verwendet werden können.
Bei Fragen zum Thema Jugendstrafrecht können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.