Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Termine und Anfragen

Nahezu jeder Mensch hierzulande bewegt sich regelmäßig im Straßenverkehr. Begeht er dort einen Fehler, können daraus ernste Konsequenzen entstehen. Das Rechtssystem gilt in dieser Materie als relativ streng – eine gute Verteidigung im Ernstfall ist somit unerlässlich.

Für jedermann bedeutsam

Bereits der Geltungsbereich des Verkehrsstrafrechts führt häufiger zu Irritationen. Verständlich ist dabei noch, dass alle Fahrzeugführer zur Verantwortung gezogen werden können. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Regeln und Normen im Straßenverkehr auch von Fahrradfahrern und Fußgängern beachtet werden müssen – denn sie werden ebenso als Verkehrsteilnehmer angesehen und können daher auch strafrechtlich belangt werden.

Wichtige verkehrsrechtliche Straftatbestände sind:

  • Fahrerflucht, § 142 StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB
  • Vollrausch, § 323 a StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
  • Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
  • Fahren ohne Pflichtversicherung, § 6 PflVersG
  • Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB

Weitreichende Folgen

Wie wichtig das Verkehrsstrafrecht ist, wird meist erst im Schadensfalle erkannt. Denn dann drohen durchaus erhebliche Sanktionen: diese reichen von Geld- bis zu Freiheitsstrafen. Daneben ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie umfangreichen Auflagen zu rechnen. Gerade der Verlust des Führerscheins kann je nach beruflichem Umfeld existenzbedrohend einwirken.

Kommt es zu einem Vorwurf im Bereich des Verkehrsstrafrechts, sollte eingedenk der weitreichenden Konsequenzen für den Beschuldigten daher in jedem Fall ein erfahrener Strafverteidiger mit dem Fall betraut werden.

Bei Fragen zum Thema Verkehrsstrafrecht können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.